Förderrichtlinien
 

Derzeit werden keine Zuschüsse vergeben, weil die Bundesländer noch immer die Lotteriegenehmigung verweigern.

Der Zweck der Stiftung für Umwelt und Entwicklung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Natur- und Umweltschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit.
41,5 Prozent der Mittel, die für diesen Zweck zu Verfügung stehen, werden durch den Stiftungsrat auf Einzelantrag-Prüfung an Projekte von Organisationen vergeben, die nicht im Stiftungsbeirat sind. Der Rest kommt Projekten der Stifterorganisationen zugute.

Die Fördergrundsätze und -kriterien, die der Vergabe dieser Mittel zugrunde liegen, finden Sie in den Förderrichtlinien. Zur Einsicht in diese Richtlinien klicken Sie bitte hier.