Derzeit werden keine Zuschüsse vergeben, weil die Bundesländer noch immer die Lotteriegenehmigung verweigern.
Der Zweck der Stiftung für Umwelt und Entwicklung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Natur- und Umweltschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit.
41,5 Prozent der Mittel, die für diesen Zweck zu Verfügung stehen, werden durch den Stiftungsrat auf Einzelantrag-Prüfung an Projekte von Organisationen vergeben, die nicht im Stiftungsbeirat sind. Der Rest kommt Projekten der Stifterorganisationen zugute.
Die Fördergrundsätze und -kriterien, die der Vergabe dieser Mittel zugrunde liegen, finden Sie in den Förderrichtlinien. Zur Einsicht in diese Richtlinien klicken Sie bitte hier. |