Genehmigungen
 
Die Veranstaltung einer gemeinnützigen Lotterie setzt eine Stiftungsgenehmigung, eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung und eine Lotteriegenehmigung, letztere für jedes einzelne Bundesland, voraus.

Es liegen bis heute vor:
Stiftungsgenehmigung von der Bezirksregierung Hannover vom 15.11.2000
Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid) vom Finanzamt Hannover Nord

Die Lotteriegenehmigung für Nordrhein-Westfalen wurde am 13.08.2003 erteilt und am 31.12.2004 entzogen.