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Genehmigungen |
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Die Veranstaltung einer gemeinnützigen Lotterie setzt
eine Stiftungsgenehmigung, eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung und eine Lotteriegenehmigung,
letztere für jedes einzelne Bundesland, voraus.
Es liegen bis heute vor:
Stiftungsgenehmigung von der Bezirksregierung Hannover vom 15.11.2000
Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid) vom Finanzamt Hannover Nord
Die Lotteriegenehmigung für Nordrhein-Westfalen wurde am 13.08.2003 erteilt und am 31.12.2004 entzogen. |
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